Inhalt

Darf Ihr Kaminofen weiter betrieben werden?

Seit 1. Januar 2021 dürfen von 1985 - 1994 errichtete Kaminöfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die neuen strengeren Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen. Das gilt auch für weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe aus jener Zeit, sofern sie der sogenannten Übergangsregelung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung unterliegen*.

Strengere Emissionsgrenzwerte für Öfen der Baujahre 1985 - 1994

Öfen bis 1994
Für Kachelöfen, Kaminöfen, Heizkamine und ähnliche Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vom 1.01.1985 bis 31.12.1994 errichtet und in Betrieb genommen wurden, gelten seit 1. Januar strengere Feinstaub- und Kohlenmonoxidgrenzwerte im Rauchgas. Das sind für:
• Staub: 0,15 g/m³
• Kohlenmonoxid: 4 g/m³
Das Einhalten dieser Grenzwerte ist nachweispflichtig. Dies kann durch eine Prüfbescheinigung des Herstellers oder durch die Messung eines Schornsteinfegers geschehen. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss seine Einzelraumfeuerungsanlage außer Betrieb nehmen bzw. austauschen. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, einen Feinstaubabscheider nachzurüsten.

Öfen bis 2010
Auch für alle zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 errichteten und in Betrieb genommenen Öfen, die die Emissionsanforderungen nicht erfüllen, steht der Austauschtermin bereits fest. Diese müssen ab 31. Dezember 2024 die strengeren Emissionswerte einhalten, ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Vorteile der modernen Öfen
Aktuelle Ofen- und Kesselmodelle verbrauchen enorm weniger Brennholz und weisen gegenüber veralteten Modellen deutlich höhere Wirkungsgrade und wesentlich geringere Schadstoffemissionen auf. Wer sich also eine moderne Holzheizung anschafft, spart Brennstoffkosten und leistet einen wichtigen Beitrag zu Luftreinhaltung und Klimaschutz.

* 1. BImSchV, § 26