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Frist für Besitzer von Solaranlagen & Co. läuft ab

Wer ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate nicht bis zum 31. Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, riskiert Bußgelder und die Einspeisevergütung! Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist seit Anfang 2019 für alle stromerzeugenden Anlagen online.

Darüber informiert die Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Registrierungspflicht gilt demnach für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte.

Elektroautos und Ladesäulen erzeugen keinen Strom und müssen folglich nicht gemeldet werden. Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes.

>> Nähere Informationen bei der Verbraucherzentrale Sachsen >>