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Mehr Geld für Heizungsanlagen

Wenn auch die warme Jahreszeit in vollem Gange ist, die nächste Heizperiode kommt bestimmt. Und wer als Hauseigentümer schon jetzt über eine neue Heizungsanlage nachdenkt, hat seit Jahresbeginn gute Chancen auf eine höhere finanzielle Unterstützung: 

Die gibt’s nämlich für Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Wer beispielsweise eine alte Ölheizung durch Holzpelletkessel, Holzvergaser oder Wärmepumpe ersetzt, kann einen Zuschuss von 45 % beantragen. Bei Neubauten werden Wärmepumpen, Solaranlagen und Hybridheizsysteme nun besser gefördert.

Profitieren können von den verbesserten Förderkonditionen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.

Was wird gefördert

  • Errichten oder Erweitern von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
    Förderung: bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
  • Errichten effizienter Wärmepumpenanlagen einschließlich Nachrüsten bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.
    Förderung: bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
  • Hybridheizungen, die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen
    Förderung: bis zu 35 % der förderfähigen Kosten.
  • Gas-Brennwertheizungen, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen.
    Förderung:bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

Was geschieht mit meiner Ölheizung?

Ab 2026 dürfen keine reinen Ölheizungsanlagen mehr eingebaut werden. Allerdings sind dann auch weiterhin kombinierte „Hybridsysteme“ möglich – also mit eingebundenen erneuerbaren Energien (beispielsweise über Solaranlage oder Wärmepumpe) Bis dahin lohnt es sich weiterhin, alte Öl-Heizkessel gegen moderne Brennwertgeräte auszutauschen. Das allein reduziert den Heizölbedarf bereits um ungefähr 15 Prozent.

Austauschpflichtig sind ab 2026 dann lediglich jene alten Anlagen, die 30 Jahre und älter sind und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gelten in Häusern, die weder mit Gas noch mit Fernwärme oder erneuerbaren Energien beheizt werden können. Den Nachweis, dass es in ihrem Gebiet keine Alternativen gibt, muss der Anlagenbesitzer erbringen.

Welche Fördersätze gelten?

Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45% und für Heizungen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40%.

 

Wichtig! Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen!