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Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft!

Neues Gebäudeenergiegesetz in Kraft!

Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Höhere Förderungen beziehungsweise steuerliche Vergünstigungen sollen den Einzug der erneuerbaren Energien in Bestand und Neubau weiter forcieren. Für private Bauherren und Hausbesitzer ergeben sich teilweise auch neue Verpflichtungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert:

>> Was bringt das neue Gebäudeenergiegesetz? | Verbraucherzentrale Sachsen >>  

Mit Inkrafttreten des GEG traten das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) außer Kraft.