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Energieaudit

Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises hilft als Auditor und hat in dieser Funktion die  Landkreisunternehmen energetisch im Blick

Seit 2015 sind Unternehmen (außer kleinere und mittlere) verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Das gilt auch für Unternehmen, an denen ein Landkreis beteiligt ist, beziehungsweise für landkreiseigene Einrichtungen (Foto oben: Klinikum Obergöltzsch Rodewisch).

Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises (rechts im Bild) war 2015 in den betreffenden Landkreisunternehmen und -einrichtungen unterwegs, hat die notwendigen Daten erfasst und die Auditberichte erstellt.

Diese Unternehmen energetisch im Blick

Aufgestellt hat der Energiebeauftragte das Audit für die folgenden Landkreiseinrichtungen:

  • Klinikum Obergöltzsch Rodewisch
  • SBW Vogtlandkreis gGmbH (Kauschwitz und Jößnitz)
  • Neuberinhaus Reichenbach
  • Glitzner Entsorgung GmbH
  • Kreisentsorgungs GmbH Vogtland KEV 
  • Betreibergesellschaft 'Deponie Schneidenbach' GmbH

Im Fokus: Strom, Wärme, Treibstoff

Im Fokus stand die zentrale Frage: Wie geht das Unternehmen mit den Energieträgern Strom, Wärme, Gas und Treibstoff um?

Vor allem mussten daher der Gebäude- und der Fuhrparkbereich näher beleuchtet werden.

Ziel war es, Einsparpotenziale für Energiekosten zu ergründen, Chancen für mehr Energieeffizienz aufzuzeigen.

So geht's sparsamer!

Also Schritt eins: Status quo erfassen, sprich eine Liste aller Verbräuche fertigen.

Schritt zwei: Prüfen, wo sich Prozesse effizienter gestalten lassen. 

„Erste Schritte können hier zum Beispiel der Umstieg von klassischer Raumbeleuchtung auf LED oder das bewusste Vermeiden von Lastspitzen sein“ erläutert der Energiebeauftragte Uwe Hergert. „Hierzu muss jeweils überdacht werden, wie Prozesse optimiert organisiert werden könnten.“

So will es das Gesetz

Die Endenergiedienstleistungsrichtlinie der EU (EDL) soll die Endenergieeffizienz erhöhen. Also hat die Bundesregierung unter anderem das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) angepasst. Die Änderungen sind im April 2015 in Kraft getreten.

Sie verpflichten Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen und dies mindestens im 4-Jahres-Rhythmus zu wiederholen. Ausgenommen sind definierte kleinere und mittlere Unternehmen.

Das Audit muss von qualifizierten Energieauditoren mit nachweislicher Fachkunde und Zuverlässigkeit vorgenommen werden. Das wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFAüberprüft.

 

Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises verfügt über die erforderlichen Qualifikationen.