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Sachsen fördert Härtefälle im Umweltbereich

Freie gemeinnützige Träger, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden, können Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten. Antragsfrist läuft bis Ende Juni!

Antragsberechtigt sind u. a. gemeinnützige Träger

  • des Natur-, Klima- und Umweltschutzes,
  • der Landschaftspflege,
  • der Nachhaltigkeit,
  • der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur einschließlich der Vermarktung regionaler Erzeugnisse,
  • der Tier- und Pflanzenzucht oder
  • der Förderung erneuerbarer Energien und des effizienten Energieverbrauchs.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020. 
Darüber informiert das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
>> Zur Richtlinie Härtefälle gemeinnützige Träger SMEKUL >>