Sachsen fördert Härtefälle im Umweltbereich
Freie gemeinnützige Träger, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden, können Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten. Antragsfrist läuft bis Ende Juni!
Antragsberechtigt sind u. a. gemeinnützige Träger
- des Natur-, Klima- und Umweltschutzes,
- der Landschaftspflege,
- der Nachhaltigkeit,
- der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur einschließlich der Vermarktung regionaler Erzeugnisse,
- der Tier- und Pflanzenzucht oder
- der Förderung erneuerbarer Energien und des effizienten Energieverbrauchs.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.
Darüber informiert das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
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