So will es das Gesetz
Die Endenergiedienstleistungsrichtlinie der EU (EDL) soll die Endenergieeffizienz erhöhen. Also hat die Bundesregierung unter anderem das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) angepasst. Die Änderungen sind im April 2015 in Kraft getreten.
Sie verpflichten Unternehmen, ein Energieaudit durchzuführen und dies mindestens im 4-Jahres-Rhythmus zu wiederholen. Ausgenommen sind definierte kleinere und mittlere Unternehmen.
Das Audit muss von qualifizierten Energieauditoren mit nachweislicher Fachkunde und Zuverlässigkeit vorgenommen werden. Das wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft.
Der Energiebeauftragte des Vogtlandkreises verfügt über die erforderlichen Qualifikationen.