Die neue Förderkulisse sieht neben einer Grundförderung von 30 Prozent einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für alle vor, die bis 2028 ihre alte fossile Heizung austauschen. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen Bonus von bis zu 30 Prozent. Maximal kann ein Fördersatz von 70 Prozent in Anspruch genommen werden. Auch für weitere Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Wohnhaus kann es Fördermittel geben, die zum Teil auch miteinander kombiniert werden können.
Um von den Förderungen zu profitieren, kann der Heizungstausch ab sofort beauftragt werden. Alle, die dies bis 31. August 2024 tun, können Anträge auf Förderung der Maßnahme bis Ende November einreichen. Das Portal zur Antragstellung soll Ende Februar frei geschaltet werden.
Die individuelle Beratung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Die ist telefonisch unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder online unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de möglich. Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar.